In Abrahams Schoss
Versicherungen
Der Töff des oben stehenden Typen befindet sich bestimmt in Sicherheit: Wer ihn anfasst, kriegt ein Auge zugedrückt. Wer keine solch beeindruckenden Kollegen hat, leistet sich stattdessen eine gute Versicherung.
Welche Versicherung brauche ich? Nur die Haftpflicht, eine zusätzliche Teilkasko oder gar eine Vollkasko? Und welche Zusätze sind empfehlenswert? Eines vorweg: Eine pauschale Antwort kann in diesen Fragen niemand bieten, da diese von individuellen Gegebenheiten und der persönlichen Risikobereitschaft abhängt. Der folgende Artikel soll eine kurze Übersicht bieten.
Was ist das Minimum?
Wie jeder weiss, ist die Haftpflichtversicherung
obligatorisch, will man von der freundlichen Beamtin im Strassenverkehrsamt ein
Kennzeichen ausgehändigt kriegen. Schafft man es nicht innerhalb der
Öffnungszeiten zum Schalter, kann man sich in den meisten Kantonen das Schild
zusenden lassen. Das kann drei bis vier Tage dauern. Die
Haftpflichtversicherung – wie die Bezeichnung vermuten lässt – dient dazu,
allfällige Personen- und Sachschäden an Dritten zu berappen, die man selbst
oder eine Drittperson unter Zuhilfenahme des eigenen Fahrzeugs anrichten
könnte. Die Prämien berechnen die Gesellschaften anhand risikorelevanter Kriterien.
Berücksichtigung finden dabei der Hubraum, die Art des Motorrads und der
häufigste Lenker: Sein Geschlecht, sein Wohnkanton und auch seine Nationalität
können eine Rolle spielen. So auch die Fahrpraxis, die jährliche
Kilometerleistung, der Verwendungszweck (Arbeitsweg, Freizeit) und allfällige
Unfälle oder Vorstrafen. Junglenker unter 25 Jahren bezahlen aufgrund ihrer fehlenden Praxis und ihres
höheren Hormonspiegels einen grösseren Selbstbehalt.
Lohnt es sich, Unfälle zu vermeiden?
Ja. Oder zumindest kleinere Schäden der Versicherung nicht
zu melden. Unauffällige Versicherungsnehmer werden bekanntlich mit einer
vorteilhafteren Einteilung im Bonus-Malus-System belohnt. Schliesslich sollen
sie als sichere Fahrer weniger zahlen als Bruchpiloten. Entsprechend wird das
Besuchen von Fahrsicherheitstrainings oftmals mit einer Kostenbeteiligung oder
sogar einer tieferen Neueinstufung im Rabattsystem honoriert. Für den Beibehalt
der Rabattstufe auch nach einem Schadensfall lässt sich je nach Anbieter eine spezifische
Bonusschutz-Versicherung abschliessen. Auf der anderen Seite zahlt derjenige
mehr, bei dem sich Schäden häufen. In Extremfällen bis zu über 100% der
Grundprämie. Doch Versicherungsfachman Rolf Schlatter aus Mettendorf erklärt:
«Im Normalfall kommt es nicht so weit, denn die Gesellschaften sanieren oder
kündigen so verlaufende Verträge erfahrungsgemäss ziemlich bald. Übrigens auch
trotz Bonusschutz. Ein Schadenverlauf mit drei oder mehr Schäden in zwei bis
drei Jahren ergibt ein Rendement über 100%.» Will heissen: Wer mehrere Unfälle
in Serie verursacht, darf damit rechnen, dass ihm die Versicherung den Vertrag
kündigt. Wer sich für schlau hält und bei einer anderen Gesellschaft eine
Police abschliesst, ohne die Vorkommnisse zu erwähnen – egal ob Unfälle oder
administrative Massnahmen –, spielt mit dem Feuer: Sollten im Falle eines
Unfalls bei den Abklärungen der Versicherung wichtige Neuigkeiten auftauchen,
darf diese den Vertrag rückwirkend (!) kündigen. Das kann auch Eltern
passieren, welche Fahrzeuge der Junioren auf sich einlösen, um auf diese Weise
geringere Prämienbeiträge zahlen zu müssen. Sind Personenschäden im Spiel, kann
sich der Verursacher im schlimmsten Fall schon mal auf einen Besuch des
Betreibungsbeamten einstellen. Zukünftig wird sich diese Problematik
wahrscheinlich erübrigen, da zu den geplanten Massnahmen von Via sicura im
Sinne des gläsernen Menschen das Einsichtsrecht der Versicherer in das Register
der Administrativmassnahmen (ADMAS) zählt. Geplant ist auch der gesetzlich vorgeschriebene
Rückgriff (Regress). Bei einem Verschulden des Verursachers ist die
Versicherung zukünftig gezwungen, einen Regress durchführen, wobei bei Alkohol
30 bis 70% und bei Grobfahrlässigkeit 10 bis 20% der Schadensumme vom
Verursacher selbst zu bezahlen sind. Unter dem Begriff Grobfahrlässigkeit
verstehen sich Schadensfälle in Kombination mit Verkehrsregelverletzungen und
Tempobussen, bei deren Übergabe der Pöstler noch keine Unterschrift will. Denn
bei wirklich groben Geschwindigkeitsübertretungen kann es sein, dass die
Versicherung nicht zahlt. Auch nicht erlaubte Modifikationen am Fahrzeug, die
dessen Betriebssicherheit beeinträchtigen, können zum Regress führen.
Gesetzlich untersagt werden zukünftig Grobfahrlässigkeits-Zusatzversicherungen,
die manche Gesellschaften derzeit anbieten. Nebenher bemerkt: Die erwähnten und
die anderen, teilweise nicht ganz zweifellosen Massnahmen von Via sicura werden
durch eine Zwangsabgabe unser aller Motorfahrzeug-Haftpflichtprämien
finanziert, die derzeit 0,75% beträgt, aber sicher steigen wird.
Welche Zusätze sind empfehlenswert?
Fahren Sie manchmal heimlich etwas zu schnell? Dann sind die
erwähnten Grobfahrlässigkeits- und Bonusschutz-Zusätze vielleicht ein Thema.
Solange es sie noch gibt. Eine Insassen- oder Beifahrerversicherung empfiehlt
sich besonders dann, wenn man Personen aus dem Ausland mitführt, über deren
Unfallversicherung Unklarheit herrscht. In der Schweiz wohnhafte Personen
verfügen über die obligatorische Unfall- und Krankenversicherung (UVG und KVG),
womit Unfallkosten in jedem Fall bezahlt werden. Allerdings kann es zu
Schuldabklärungen kommen. So muss die Haftpflichtversicherung (auch die des
Fahrers) die Kosten übernehmen. Dies wird mit besagter Zusatzversicherung
vermieden, die zudem sofort und ergänzend zu den obligatorischen Leistungen
zahlt.
Zurück zur Haftpflichtversicherung: Einen Rabatt kann man durch den von manchen Versicherern offerierten Sistierungsverzicht erwirken. Dabei verzichtet man auf die Auslösung im Winter. Eine ohnehin zunehmend opportune Praxis angesichts der Tatsache, da langsam nicht mehr definierbar ist, wann im Jahr dieser genau ist. Eine prämiensparende «Blackbox» zur Unfallhergang-Rekonstruktion, wie sie bereits in Autos eingesetzt werden kann, ist derzeit für Töff noch nicht erhältlich. Wie die Sendung «Einstein» vom 26. August dokumentiert hat, entwickelt der Versicherer AXA Winterthur zusammen mit der Fachhochschule Bern eine solche. Da auf GPS-Daten aus Datenschutzgründen verzichtet werden muss und die Fahrdynamik des Motorrads sich erheblich vom Pkw unterscheidet, stellt dies eine komplexe Aufgabe dar. Eine weitere, entsprechend dem persönlichen Temperament mehr oder weniger dringliche Versicherung für die Teilnahme am hiesigen Strassenverkehr ist der Verkehrsrechtsschutz. Dieser trägt bei einem Rechtsstreit die Anwalts- und Gerichtsgebühren, so lange Erfolgsaussichten bestehen oder die Kosten nicht zu hoch werden. Interessant kann die Klausel für die freie Anwaltswahl sein. Auch hier gilt: Wer die Versicherung zu oft bemüht, riskiert die Kündigung. Angebote lassen sich auf www.comparis.ch vergleichen.
Teil- oder Vollkasko?
Mit der Teilkasko wird das Fahrzeug gegen nicht
selbstverschuldete Risiken versichert. Dazu zählen Marderbisse, Glas-, Brand-,
Wetterschäden (Elementargewalt) oder Unfälle mit Wild, sofern man dem Wildhüter
Meldung erstattet hat. Auch bei Diebstahl und Raub wird bezahlt. Reisende
klären besser vorgängig ab, in welchen Ländern dies der Fall ist. In der Regel
zählen dazu die Länder auf der grünen Karte: Europa und Mittelmeer-Randstaaten.
Verwirrend wird die Angelegenheit im Falle von Vandalismus: So entstandene
Schäden sind bei einigen Versicherern durch eine Vollkasko gedeckt, sofern es
sich dabei nicht um Brandstiftung handelt oder die Natur den Schaden erwirkt
hat (z. B.
Hagel, Windböen). Andere Gesellschaften decken Vandalismus mit der Teilkasko
oder Parkschadenversicherung ab. Apropos: Bei einem durch ein unbekanntes
Vehikel verursachten Schaden zahlt der nationale Versicherungsfonds bis auf den
Tausender Selbstbehalt. Vorausgesetzt, man besitzt keine Vollkasko. Denn die
Vollkasko zahlt alle Schäden, sogar wenn man diese selbst fabriziert hat. Eine
Vollkasko empfiehlt sich auch im Falle eines fremdverursachten Unfalls im
Ausland, da der Schaden auf jeden Fall bezahlt wird und es das Problem der
Versicherung ist, wann und ob diese das Geld vom Verursacher zurückkriegt.
Ja nach Angebot ist auch die Ausrüstung bei der Vollkasko mitversichert. Dies natürlich abzüglich des Selbstbehalts und vorausgesetzt, dass man sich nicht auf der Rennstrecke hingelegt hat. Davon ausgenommen sind als solche deklarierte Fahrsicherheitstrainings, wobei man sich die Deckung besser vorgängig schriftlich bestätigen lässt. Von der kreativen Idee, eine auf der Rennstrecke kaltverformte Maschine auf die Strasse zu schieben und dann zu melden, ist eher abzuraten, da Schadenexperten ein Auge für so was haben und die Geldstrafe für Versicherungsbetrug neben dem Eintrag ins Strafregister nicht ganz günstig wird. Bei einem Neufahrzeug empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung, besonders bei einem vollverkleideten Motorrad. Im Gegensatz dazu staunen Besitzer mancher Supermotos über die günstigen Preise für Sturzteile. Angesichts des Selbstbehalts von gewöhnlich Fr. 1000.– lohnt sich die Vollkasko dann höchstens bei einem Totalschaden, dessen Risiko es angesichts der hierzulande doch eher moderaten Tempi abzuwägen gilt. Es empfiehlt sich zudem, vom Berater genau erklären zu lassen, welchen Prozentsatz des Neupreises man im Falle eines solchen ausbezahlt kriegt. Knifflig wird die Angelegenheit bei Occasionen, denn im Schadensfall wird üblicherweise der Zeitwertzusatz erstattet. Und dieser weicht je nach Modell und dessen Verfügbarkeit von den Marktpreisen deutlich nach unten ab. Zieht man noch Selbstbehalt und Bonusverlust ab, lebt man vielleicht besser mit dem Risiko einer abgeschriebenen Maschine, so hart das auch klingen mag.
Wieso mehr zahlen, wenn es billiger geht?
Das ist eine gute Frage. Läuft
alles glatt, ist das Einzige, was man von seiner Versicherung mitkriegt, der
halb- oder jährlich einflatternde Einzahlungsschein. Die Versuchung ist deshalb
gross, sich günstigere Offerten einzuholen und die Gesellschaft zu wechseln.
Das kann entweder bei einem Fahrzeugwechsel geschehen, nach einem Schadensfall,
bei einem Prämienanstieg, beim Ablauf der Vertragsdauer oder zum regulären
Kündigungstermin Ende Jahr mit Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist.
Also zum 30. September. Dennoch empfiehlt
es sich, neben den Preisen auch die Leistungen in den Policen zu vergleichen.
Haftpflicht und Kasko müssen übrigens nicht bei derselben Gesellschaft
abgeschlossen sein, was aber im Schadensfall zu mehr Papierkrieg führen kann.
Besonderes Augenmerk gilt auch Zusatzleistungen wie beispielsweise der
Mobilitätsversicherung, die eine motorisierte TCS-Mitgliedschaft erübrigt. Doch
ob man mit seiner Wahl wirklich richtig liegt, stellt man spätestens im Schadensfall fest, wenn man entweder persönlich
betreut wird oder sich in endlosen Callcenter-Warteschlaufen wiederfindet. Oder
schmerzhaft feststellt, was alles nicht bezahlt wird. So hat mancher Bekannte
des Schreibenden von gewissen günstigen Versicherungen nach den ersten
Praxiserfahrungen wieder die Finger gelassen. Trotzdem kann es manchmal nicht
schaden, bei der Konkurrenz eine Offerte einzuholen und seinem Makler
vorzulegen: Falls man sich das Verhältnis so nicht verscherzt, lassen sich auf
diesem Weg vielleicht das eine oder andere Prozentchen aushandeln.
| Probe aufs Exempel Fahrer: Geb. am 1. 1. 1980, Schweizer, männlich, Wohnkanton Luzern, Ausweis Kat. A seit 1. 1. 2008, schadenfrei, keine Ausweisentzüge. Fahrzeug: Suzuki GSX-R 1000 K7, Erstinverkehrsetzung: 1. 1. 2008, Fahrleistung: 5000 km.
AXA Winterthur Mobiliar Allianz 24 Zürich Connect Generali Die grossen Unterschiede ergeben sich aus der unterschiedlichen Gewichtung der relativ kurzen Fahrpraxis der Beispielperson. Geringfügig veränderte Parameter führen zu völlig neuen Resultaten. Holen Sie sich ihre individuelle Offerte. |
